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Version Clipper: 0.1-draft · Version Marken: 0.1-draft
Die Plattform vermittelt lediglich den Abschluss von Kampagnenverträgen zwischen Auftraggebern (Marken) und Clippern und stellt die hierfür erforderliche technische Infrastruktur bereit. Vertragspartner des Kampagnenvertrags werden ausschließlich der Auftraggeber und der Clipper. Die Plattform wird weder Vertragspartei des Kampagnenvertrags noch schuldet sie dessen Erfüllung.
Die Teilnahme ist nur mit Einladung möglich und setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Pro Person ist ein Account zulässig; alle Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
Die Veröffentlichung einer Kampagne stellt eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Mit der Einreichung eines Clips gibt der Clipper ein Angebot ab; der Kampagnenvertrag kommt mit der Freigabe (Approval) durch den Auftraggeber zustande — auch durch automatische Freigabe nach Ablauf der Review-Frist von 72 Stunden.
Der Clipper ist verpflichtet, jeden im Rahmen einer Kampagne veröffentlichten Beitrag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat deutlich sichtbar und plattformkonform zu erfolgen. Beiträge ohne ausreichende Kennzeichnung sind von der Vergütung ausgeschlossen und können nachträglich zurückgefordert werden. Gekaufte Views, Likes oder sonstige künstliche Interaktionen sind untersagt.
Der Clipper erhält für die Dauer der Kampagne das nicht-exklusive Recht, das bereitgestellte Material für die definierten Plattformen zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Nach Kampagnenende oder auf Takedown-Anforderung sind Clips innerhalb der genannten Frist zu löschen.
Die Vergütung ist eine erfolgsabhängige View-Prämie gemäß den Kampagnenkonditionen (CPM, Mindest-Views, Payout-Deckel). Es gelten Karenzfristen nach Trust-Tier. Nachträgliche View-Korrekturen der Plattformen werden übernommen.
Jede Kampagne verfügt über ein vorab hinterlegtes Budget. Erreichen die aufgelaufenen Vergütungsansprüche die Budgetgrenze, endet die Kampagne automatisch zu einem für alle Teilnehmer einheitlichen Stichtag; maßgeblich ist der zu diesem Zeitpunkt erfasste View-Stand. Bereits vor dem Stichtag entstandene Ansprüche freigegebener Clips werden vollständig erfüllt. Nähern sich die Ansprüche der Budgetgrenze, werden neue Einreichungen vorübergehend ausgesetzt. Kampagnen können eine Höchstvergütung und eine Höchstzahl von Clips je Clipper vorsehen; diese werden vor Einreichung angezeigt.
Beruhen vergütete Aufrufe ganz oder teilweise auf technischer Manipulation, gekauften Interaktionen oder sonstiger künstlicher Erzeugung, entfällt der Vergütungsanspruch insoweit rückwirkend. Bereits ausgezahlte Beträge sind zurückzuerstatten. Dem Clipper steht das Einspruchsverfahren nach der Fair-Play-Richtlinie offen; die Plattform legt die der Entscheidung zugrunde liegenden Daten offen.
Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche für die Durchführung der Kampagne erforderlichen Rechte am bereitgestellten Material verfügt, und stellt die Plattform und die teilnehmenden Clipper von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Garantie beruhen.
Clipper handeln als Selbständige und sind für ihre steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Die Plattform erfüllt gesetzliche Meldepflichten (PStTG/DAC7). Auftraggeber sind für etwaige eigene sozialversicherungsrechtliche Pflichten (einschließlich Künstlersozialabgabe) selbst verantwortlich.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Vollständige Fassung folgt nach anwaltlicher Prüfung.